Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) sieht den aktuellen Entwurf der neuen Stadionverbotsrichtlinien kritisch. Stadionverbote sind ein tiefer Eingriff in Entwicklungsprozesse junger Menschen und damit ein Thema, das unmittelbar mit dem sozialpädagogischen Auftrag der Fanprojekte verbunden ist.

Vorab möchten wir allerdings klarstellen: Diese Pressemitteilung steht in keinem Zusammenhang zu den Ereignissen der letzten Spieltage, sondern stellt eine Gesamtbetrachtung der in Überarbeitung befindlichen neuen Stadionverbotsrichtlinien dar.

Fanprojekte begleiten seit vielen Jahren die Entwicklung der Stadionverbotsrichtlinien und haben in diesem Prozess immer wieder auf die Bedeutung von Prävention und Verhältnismäßigkeit hingewiesen. Wir verstehen unsere Aufgabe darin, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen positiv zu begleiten. Dies ist auch im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) verankert.

Im aktuellen Überarbeitungsprozess der Richtlinien waren die Beteiligungsmöglichkeiten der Fanprojekte aus Sicht der BAG unzureichend. Zwar konnten wir zu den Folgen des im Januar vorgelegten Entwurfs Stellung nehmen und kritische Hinweise geben, eine echte inhaltliche Mitwirkung fand jedoch nicht statt. Auch bestehende Strukturen, Netzwerke und Fanorganisationen wurden nicht ausreichend einbezogen. Das Verfahren ist aus unserer Sicht kaum transparent: Es ist nicht nachvollziehbar, wer wann über welche Inhalte entscheidet und auf welcher Grundlage fachliche Perspektiven berücksichtigt werden.

Die sozialpädagogische Haltung der Fanprojekte unterscheidet sich grundlegend von einem rein sicherheitsbehördlichen Präventionsverständnis. Prävention bedeutet für uns auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), nachhaltige Verhaltensveränderungen durch individuelle Ansprache und Begleitung zu ermöglichen. Der bloße Ausschluss von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreicht dieses Ziel nicht. Gerade im Alter zwischen Jugend und Erwachsensein kann ein Stadionverbot die Persönlichkeitsentwicklung massiv beeinflussen und im schlimmsten Fall zu Rückzug, Verhärtung oder Misstrauen gegenüber rechtlichen Normen und Institutionen führen. Deshalb muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob pädagogische Maßnahmen nicht geeigneter und zielführender wären als ein Ausschluss.

Wir lehnen es deshalb ab, die Vergabe eines Stadionverbots ausschließlich an der Schwere der vermeintlichen Tat zu orientieren.

Die BAG fordert daher konkret:

  • Eine verbindliche Beteiligung von Fanprojekten, Fanbeauftragten und Fanorganisationen bei der Entwicklung von Kriterien für Stadionverbotskommissionen im Hinblick darauf, wann diese gut oder schlecht arbeiten. Ein bloßer Blick auf die Zahl der verhängten Stadionverbote reicht nicht aus.
  • Klare Maßstäbe dafür, wann pädagogische Maßnahmen eine Alternative zu einem Stadionverbot sind. Diese sind in den Richtlinien zu verankern.
  • Den Verzicht auf eine verpflichtende Mindestdauer von Stadionverboten.
  • Eine besonders sorgfältige Begründung bei Stadionverboten gegen Jugendliche und junge Erwachsene.
  • Die Möglichkeit für Betroffene, sich direkt an eine unabhängige Fachaufsicht oder Ombudsstelle zu wenden.

Stadionverbote dürfen nicht zu einem Instrument von Ausgrenzung werden. Sie müssen transparent, verhältnismäßig und zielführend begründet sein. Nur so können sie in einem sinnvollen Verhältnis zu den Zielen von Prävention, Entwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte

Quelle: https://www.bag-fanprojekte.de/2026/04/08/pressemitteilung-stadionverbote-muessen-zielfuehrend-transparent-und-verhaeltnismaessig-sein/

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