Ab 1. Dezember gilt eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Diese besagt, dass ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen gelten werden. Im Landkreis Zwickau liegt der Inzidenzwert seit knapp zwei Wochen über diesem Grenzwert.
Aus diesem Grund stellen wir ab sofort unsere Angebote ein und müssen auch unsere Räumlichkeiten geschlossen halten.
Wir sind trotzdem telefonisch oder über die sozialen Kanäle für Euch da. Wenn ihr ein Problem habt oder einfach mal quatschen wollt, zögert nicht uns zu kontaktieren.
Sobald der Grenzwert von 200 wieder unterschritten wird, bewerten wir die Situation neu und informieren Euch.